
Ambulante internistische Rehabilitation
Zuweiserinfos
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Patientinnen und Patienten.
1) Vor der Rehabilitation
Die Entscheidung über Ihre Rehabilitation wird von dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger gefällt, nach Antrag Ihres Hausarztes/Hausärztin, Facharztes/Fachärztin oder Ihres behandelnden Krankhauses.
Der Antrag auf eine Rehabilitation erfolgt durch Sie persönlich über Ihren/Ihre Hausarzt/Hausärztin, Facharzt/Fachärztin oder Ihr behandelndes Krankhaus. Das dazu notwendige Formular finden Sie im Downloadbereich.
Die ambulante Rehabilitation bietet den Vorteil wohnortnahe zu bleiben und somit nicht für die Dauer der Rehabilitation das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen.
Sie können im Krankenhaus oder bei Ihrem Hausarzt den Wunsch äußern, Ihre Rehabilitation in der Cardiomed Linz zu absolvieren und dies bei Ihrem Reha-Antrag vermerken.
Diesen prüft dann Ihr zuständiger Sozialversicherungsträger und gibt dem Wunsch üblicherweise statt.
2) Allgemeines
Die 4 Phasen der Rehabilitation sind österreichweit definiert und teilen sich wie folgt auf:
1) Akutbehandlung stationär im Krankenhaus.
2) Rehabilitation ambulant oder stationär für 4-10 Wochen.
3) Weitere ambulante Rehabilitation von 6 Monaten.
4) Die lebenslange eigenständige Umsetzung der Erkenntnisse aus Phase 2 und 3.
Weitere Details finden Sie hier.
Phase 1) stationäre Krankenhausbehandlung
Phase 2) 4-10 Wochen ambulant oder stationär
Phase 3) 6 Monate ambulant
Phase 4) Die lebenslange eigenständige Umsetzung der Erkenntnisse aus Phase 2 und 3.
Die ambulante Phase II Rehabilitation können Sie berufsbegleitend oder im Krankenstand absolvieren. Die Entscheidung darüber besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Hausarzt/Hausärztin, Facharzt/Fachärztin.
Bei der Phase III ist eine Krankschreibung jedoch nicht notwendig.
Ihre Termine werden Ihnen telefonisch oder beim ersten Termin vor Ort bekannt gegeben.
In der Phase III vereinbaren Sie bitte Ihre Termine persönlich für 1 Monat im Voraus.
Verschieben einzelner Termine ist telefonisch möglich (unbedingt 24 Stunden im Voraus!) - umfassendere Terminänderungen bitte persönlich vor Ort.
Aus Gründen der Patienten-/Patientinnensicherheit muss Ihre Anwesenheit vom Sekretariat erfasst werden.
Selbstverständlich gelten Krankheiten als Verhinderungsgrund, allerdings dies sobald wie möglich im Sekretariat bekanntgeben.
Die ambulante Phase-2-Rehabilitation können Sie berufsbegleitend oder im Krankenstand absolvieren. Die Entscheidung darüber besprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin, Facharzt/Fachärztin und hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.
In der Phase 3 ist eine Krankschreibung generell nicht vorgesehen. Anwesenheitsbestätigungen können aber ausgestellt werden.
Ja, eine Rehabilitation kann von Ihnen jederzeit abgebrochen werden. Vorsicht: Dies sollte nicht leichtfertig geschehen. Beraten Sie sich jedenfalls mit unseren behandelnden Rehaärzten/-ärztinnen.
Bei einem medizinisch begründeten Abbruch, kann eine Neubeantragung einer Rehabilitation nach Genesung neu gestellt werden.
Ein unbegründetes Pausieren der Rehabilitation ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei der länger dauernden Phase III sind krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten selbstverständlich möglich.
3) Parken
Es sind 220 Parkplätze (teils überdacht, teils Freifläche, teils Tiefgarage) direkt vor Ort verfügbar. Ebenso sind in der Umgebung eine größere Anzahl von Parkplätzen in der Kurzparkzone situiert.
Es sind 3 Elektroparkplätze mit entsprechender Lademöglichkeit verfügbar.
Ja, es fallen Parkgebühren an. Folgende Gebührenmodelle stehen Ihnen zur Verfügung:
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Bei Kennzeichenhinterlegung in der APCOA Flow App: 1,90 € pro angefangene Stunde
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Ohne App (mit normalem Einfahrtsticket): 2,80 € pro angefangene Stunde
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Sondertarif: Dauerparkrecht für 40 €/Monat (Kennzeichen muss über folgenden Link https://pay.apcoaflow.com/app/v2/267171/permits/31765 hinterlegt werden )